1. Aufnahmeantrag
Bitte füllen Sie den Aufnahmeantrag leserlich und in Druckbuchstaben aus. Für Antragsteller unter 18 Jahren ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig!
Für Antragsteller für das Eltern-Kind-Turnen muss der Zusatzbogen für mindestens eine Begleitperson vom gesetzlichen Vertreter des Kindes unterschrieben und mit abgegeben werden.
Senden Sie den Antrag (beide Seiten) an die TGS Geschäftsstelle oder geben Sie ihn bei Ihrem/Ihrer Übungsleiter/in ab. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung in Form eines Eintrittbriefs.
Durch Ihre umseitige Unterschrift erkennen Sie unsere Vereinssatzung an, die Sie in unserer Geschäftsstelle anfordern oder über das Internet abrufen können, wenn Sie nicht spätestens 14 Tage nach Erhalt des Eintrittbriefs (Datum des Poststempels) widerrufen.
2. Mitgliedschaft
Die reguläre Mitgliedschaft berechtigt den Antragsteller zur Teilnahme an allen von der TGS Bornheim 1879 e.V. im Turnplan ausgeschriebenen Übungsangeboten. Angebote und Kurse, für die ein Sonderbeitrag gezahlt werden muss, sind entsprechend gekennzeichnet.
Begleitpersonen für Kinder des Eltern-Kind-Turnens dürfen nicht an anderen Angeboten der TGS Bornheim 1879 e.V. teilnehmen. Hierfür bedarf es einer Anmeldung als reguläres Mitglied.
3. Beiträge
Zu Beginn der regulären Mitgliedschaft wird eine Aufnahmegebühr von einem Monatsbeitrag erhoben (dies gilt nicht für Begleitpersonen des Eltern-Kind-Turnens).
Die Beiträge pro Monat für eine Mitgliedschaft betragen zur Zeit:
Erwachsene | 12,00 € |
Kinder bis 18 Jahre | 9 € |
Familienbeitrag | 18,50 € |
Begleitpersonen | 2,- € (Eltern-Kind-Turnen) |
Zusatzbeitrag Yoga | 8,- € (nur gekennzeichnete Kurse) |
Der Beitrag ist laut Satzung halbjährlich im Voraus zu zahlen. Zahlungstermine sind der 01.01. und 01.07. jeden Jahres, d.h. zu diesem Termin muss der Beitrag bei der Geschäftsstelle eingegangen sein bzw. wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Bei Bar- oder Rechnungszahlern werden wegen des größeren Verwaltungsaufwandes eine Aufnahmegebühr von 20,- € erhoben.
4. Kündigung
Der Austritt aus dem Verein ist zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat möglich (d.h. die schriftliche Kündigung muss spätestens zum 31.05. bzw. 30.11. eingegangen sein (Poststempel). Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vereinsvorstand und ist nicht per E-Mail möglich.